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Der Hamburger Nachweis über ehrenamtliches Engagement ist damit Ausdruck der Wertschätzung in mehrfacher Hinsicht: Die freiwillige Mitarbeit in einer Kirchengemeinde, in einem Verein oder Hilfswerk wird nicht nur durch den Träger/die Einrichtung gewürdigt, sondern zugleich offiziell durch die Freie und Hansestadt Hamburg.

Das Besondere: Im Engagement-Nachweis werden neben der freiwilligen Tätigkeit auch persönliche Kompetenzen und Qualifikationen, die im freiwillig geleisteten Engagement eingesetzt, erworben oder erweitert wurden, dokumentiert. Dies kann besonders für Menschen, die sich um einen Ausbildungsplatz oder eine Arbeitsstelle bewerben, von Bedeutung sein. 

Freiwilliges Engagement gilt im Rahmen des Hamburger Nachweises dann als "bemerkenswert" und damit als nachweisfähig, wenn

- sich Ehrenamtliche über einen besonders langen Zeitraum engagiert haben
- die Intensität des Engagements besonders hoch ist 
- die an Freiwillige gestellte Anforderungen in einem Arbeitsbereich besonders ausgeprägt sind ... oder
- wenn die persönliche Lebenssituation, unter der das Engagement geleistet wird, besonders herausfordernd ist.

Der Engagement-Nachweis kann durch die Träger, bei denen die Ehrenamtlichen tätig sind, ausgestellt werden. Das können zum Beispiel sein: 

  • öffentliche Träger (zum Beispiel kommunale Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit),
  • Vereine
  • Kirchen und anerkannte Religionsgemeinschaften
  • Stiftungen des öffentlichen Rechts 

Der Träger muss lediglich vorab von der Hamburger Sozialbehörde zur Ausgabe des Nachweises autorisiert werden. Dann ist die Ausstellung des Nachweises für infrage kommende Personen innerhalb der eigenen Einrichtung möglich.

Weitere Information zum Engagement-Nachweis:  https://www.hamburg.de/hamburger-nachweis